Informationserklärung

E Bikes: Rechtliche Grundlagen und Bestimmungen



In der EU braucht jedes Motorfahrzeug, das schneller als 6 km/h fahren kann, eine Zulassung, ausgenommen davon sind sog. "Pedelecs" (Pedal electric cycles). Das Pedelec muss folgende Eigenschaften erfüllen, um als Fahrrad zu gelten:


Geschwindigkeitslimit: die Motorunterstützung muss bei 25 km/h (plus Toleranz) enden. Darüber darf allein mit Muskelkraft, wie bei jedem anderen Fahrrad, legal auch schneller gefahren werden. Dieses Limit geht davon aus, dass es bei Geschwindigkeiten bis 30km/h normalerweise keine schweren Unfälle gibt. 


Dauerleistungslimit: die Dauerleistung des Motors darf max. 250 W betragen. In Österreich sind dzt (Stand: Juli 2015) 600W Dauerleistung erlaubt, wobei die die Leistung kurzfristig erheblich höher sein darf als die Dauerleistung.


Pedalierverpflichtung im Motorbetrieb (ausgenommen Anfahrhilfe bis 6km/h): ohne Pedalieren darf keine Leistung abgegeben werden, wobei nicht geregelt ist, wie stark oder schnell pedaliert werden muss.

In Österreich gilt dies nicht, d.h. wer einen dauernden Wohnsitz in Österreich hat, darf auch in anderen EU-Ländern auf Elektrofahrrädern mit einem Gasgriff fahren.

Ausgenommen von dieser Pedalierverpflichtung ist die Anfahrhilfe bis 6km/h.


Schnelle S-Pedelecs mit bis zu 500 Watt starken Motoren und Motorunterstützung bis 45 km/h gelten rechtlich als Kleinkrafträder mit geringer Leistung. Zum Fahren müssen Sie mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung und ein Mindestalter von 15 Jahren haben. Außerdem benötigen Sie für schnelle S-Pedelecs ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis. Zudem besteht eine Helmpflicht.


S-Pedelecs dürfen nur auf Radwegen gefahren werden, wenn diese mit dem Zusatzschild „Mofas frei“ markiert sind. Wald- und Parkwege sowie für Radfahrer freigegebene Fußgängerzonen dürfen mit diesen Fahrzeugen ebenfalls nicht befahren werden. Der Transport von Kindern in Anhängern ist ebenfalls nicht erlaubt. In Einbahnstraßen, die in Gegenrichtung für Fahrräder freigegeben sind, dürfen Sie mit einem S-Pedelec ebenfalls nicht in Gegenrichtung einfahren.